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Tiere haben Rechte, aber welche?

Auf welcher Basis müssten den Tieren Rechte zuerkannt werden?


Den Tieren müßte diese Frage gestellt werden, aber leider können wir sie nicht verstehen. Sie können nur stumm oder auf ihre Art und Weise gegen Mißhandlungen protestieren. Die Antwort kann deshalb nur der Mensch dem Menschen geben.
Als Basis für Tierrechte kommen in Frage: intrinsische, d. h. von innen kommende Werte, Wohlsein, Respekt, Freiheit, natürliches Betragen, Gleichheit, Mitleid usw. Viele dieser Konzepte erscheinen brauchbar bei konkreten und praktischen Situationen, doch müssen dabei weitere Punkte beachtet werden:

  1. Rechte für Tiere müssen so formuliert werden, daß sie umsetzbar sind und daß sie Kritik standhalten.
  2. Tierrechte gelten für alle Tiere, von der wilden A-meise bis zum Zuchtschwein.
  3. Unterschiedliche Tierarten brauchen auch der Art entsprechende Rechte.
  4. Tierrechte gelten für Menschen – und Menschen müssen sich darauf berufen können. Tiere können natürlich nicht an Pflichten gebunden sein.
  5. Der Tod nimmt eine besondere Position ein: Schlachten, Regulierjagd, Berufsfischerei usw. Hier muß geregelt sein, daß der Tod eines Tiers schnell und schmerzlos und nicht sinnlos ist – z.B. der nicht gewollte Beifang.
  6. Auch in der Schädlingsbekämpfung sollte ein möglichst schnell und gut wirkendes Mittel angewendet werden.
  7. Die Rechte der Tierart zählen höher als die eines Einzeltieres: wenn eine Tier- oder Pflanzenart auszusterben droht, darf der Mensch die Art retten, auch wenn er dabei einzelne Tiere schädigt.
  8. Zudem muß verhindert werden, daß eine Tier (Schwein, Lachs) in extremen Ausmaßen für den Export gezüchtet oder gefangen wird; je größer die Masse, die gezüchtet oder gefangen wird, umso tierfeindlicher geschieht dies meist; auch die Nachfrage ist meist unnatürlich hoch.


Existiert ein juristischer Ausgangspunkt, der anwendbar sei und ausreiche?


Wie beim Menschen ist auch beim Tiere das Recht auf Freiheit als Konzept brauchbar. Freiheit ist aber ein paradoxes Konzept, denn es müssen Anfang und Ende der Freiheit bestimmt werden; sonst ist sie als Konzept nicht ausführbar. Für die Praxis müssen wir angeben, was alles Freiheit nicht ist: alles, was dem Tier ein natürliches Verhalten unmöglich macht.
Grenzen gelten für Menschen und für Tiere, und gerade das ist ein Vorteil. Wir können an eine untere Grenze der Freiheit denken aber auch an physische, z.B. Zäune.

Ein wichtiger Vorteil der Freiheit ist, daß sie hier eine Obergrenze setzt, nämlich die Pflicht sich für Tierrechte einzusetzen. Sobald das Recht auf Freiheit garantiert ist, fällt die Verantwortung des Menschen teilweise weg, und er muß der weiteren Entwickelung nur noch zusehen.
Das Freiheitsrecht führt vor allem zum natürlichen Verhalten des Tiers. Wie es sich dann frei und eigenartig auslebt, ist nicht wichtig, sondern daß es das tut. Für Tiere in der freien Natur ist es genug, ein natürliches und kein menschliches Gleichgewicht der Natur zu sichern. Haus- und Nutztiere, es kann nicht oft genug gesagt werden, müssen sich natürlich frei verhalten können. Recht auf Freiheit bedeutet zudem körperliche Integrität: keine unnatürlichen Eingriffe am Körper wie etwa Schnäbelkappen, keine Kastration von Ferkeln, keine genetischen Manipulationen.

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